Geschäftsbedingungen
Nach diesen Bedingungen arbeiten wir, sofern ein unterschriebener Vertrag nichts anderes sagt. Sie sind für einen Einkäufer geschrieben, der zum ersten Mal bestellt, nicht für ein Gericht.
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Angebote
Ein Angebot gilt 30 Tage und setzt die darin beschriebene Zeichnung, Größe, Menge und Verpackung voraus. Materialpreise bewegen sich; ändert sich eine dieser Grundlagen, wird neu kalkuliert statt still angepasst.
Muster
Musterkosten werden vor Arbeitsbeginn angeboten und von der ersten Serienrechnung abgezogen, sobald ein Auftrag zustande kommt. Musterwerkzeug und Schnitt gehören zu Ihrem Auftrag und werden für niemanden sonst verwendet.
Freigabe
Die Serienfertigung beginnt ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Freigabe eines physischen Musters. Zu diesem Zeitpunkt versiegeln wir ein Freigabemuster; es ist die Referenz, gegen die das fertige Los geprüft wird.
Zeichnung und geistiges Eigentum
Sie bestätigen, dass Sie Inhaber der Rechte an der übermittelten Zeichnung sind oder über eine Lizenz verfügen. Wir prüfen Lizenzen nicht. Ihre Zeichnung und der daraus entwickelte Schnitt bleiben Ihre, und wir werden Ihren Entwurf für keinen anderen Einkäufer nachbauen.
Zahlung
30 % Anzahlung vor der Serienfertigung, 70 % gegen Kopie des Konnossements vor dem Versand. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Lieferzeiten
Lieferzeiten laufen ab schriftlicher Freigabe und Eingang der Anzahlung, nicht ab dem Anfragedatum. Verzögerungen durch späte Freigaben, Änderungen an der Vorlage oder beigestellte Materialien verlängern sie entsprechend.
Prüfung und Reklamationen
Die Ware wird vor dem Verpacken nach AQL 2,5, allgemeines Niveau II geprüft, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reklamationen müssen uns mit Fotos binnen 30 Tagen nach Ankunft erreichen; fällt ein Los gegen das Freigabemuster durch, fertigen wir die betroffenen Stücke nach oder schreiben sie gut.
Konformität
Wir fertigen nach der von Ihnen benannten Norm und organisieren auf Wunsch Prüfungen durch Dritte zum Selbstkostenpreis. Zu klären, welche Normen und welche Kennzeichnung Ihr Zielmarkt verlangt, liegt beim Käufer.
Versand und Gefahrübergang
Sofern das Angebot nichts anderes sagt, erfolgt die Lieferung FOB Shenzhen, und die Gefahr geht mit dem Verladen über. Transportschäden sind Sache des Frachtführers oder Ihrer Transportversicherung.